Auslandsreise-Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten auf Antrag im Rahmen des Sozialversicherungsabkommens in allen EU-Staaten den Versicherungsschutz wie in Deutschland. Dies gilt auch für folgende Länder: Schweiz, Finnland, Rumänien, den Staaten Ex-Jugoslawiens, Tunesien und Türkei.

LIFECARD - Inhaber genießen in den Staaten, die das Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet haben, den Schutz der gesetzlichen Krankenkassen.

Für den Urlaubsaufenthalt in den oben nicht aufgeführten Staaten, teilen Sie uns bitte Urlaubsbeginn und -ende, Urlaubstage, Urlaubsland und ggf. die Namen der Mitreisenden mit. Wir sagen Ihnen dann verbindlich die Kostenübernahme zu.

Wir haben für die versicherten Personen auf unsere Rechnung bei der Kiln Europe S.A., St Martin Tower, Franklinstraße 61-63, 60486 Frankfurt eine Auslandsreise- Krankenversicherung abgeschlossen.

<-Zurück